Unser Nachrichtenüberblick

Wie bleibt mir trotz Kredit genug zum Leben?

Nicht immer reicht das monatliche Nettoeinkommen aus, sich alle Wünsche zu erfüllen. Das neue Auto, die Modernisierung des Eigenheims oder auch nur die nächste Urlaubsreise rücken für viele wegen der laufenden Kosten oft in weite Ferne. Ein Kredit, mit dem man sich im Handumdrehen leisten kann, was man möchte, klingt da sehr verlockend.

Doch ist ein Kredit wirklich immer eine gute Idee? Worauf müssen Sie achten, wenn Sie Ihren Lebensstandard trotz Kreditrückzahlungen langfristig halten wollen? Und welchen Kredit können Sie sich mit welchem Einkommen leisten? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

Wann ist ein Kredit keine gute Idee?

Zuallererst gibt es Umstände, unter denen Sie keinesfalls einen Kredit aufnehmen sollten, weil die zuverlässige Rückzahlung nicht sichergestellt ist:

  • Sie befinden sich in einem zeitlich befristeten Arbeitsverhältnis und wissen nicht, wie es beruflich für Sie weitergeht.
  • Sie haben eine negative Schufa-Auskunft und stehen bereits bei anderen Gläubigern in der Kreide. Obwohl Sie bei manchen Kreditgebern trotzdem noch Chancen auf einen Kredit hätten, sollten Sie sich keinesfalls tiefer in die Schuldenfalle begeben.
  • Sie sind selbstständig und haben daher ein unsicheres Einkommen. Auch wenn Sie mal einen hohen Gewinn machen, kann sich das schnell ändern.

Welche monatliche Kreditrückzahlung kann ich mir leisten?

Befinden Sie sich in einem sicheren Arbeitsverhältnis mit einem geregelten Einkommen, steht einem Kredit nichts im Wege. Welche monatlichen Rückzahlungen Sie sich leisten können, hängt davon ab, wie viel Geld Ihnen monatlich zur Verfügung steht.

Das können Sie ganz einfach herausfinden, indem Sie sämtliche Einnahmen zusammenzählen, die Sie haben. Zu diesen zählt nicht nur Ihr Nettoeinkommen, sondern beispielsweise auch Mieteinnahmen und Gewinne aus Aktien mit regelmäßiger Dividende.

Wichtig: Einkünfte, die nicht zuverlässig sind, sollten Sie aus Ihrer Berechnung ausklammern. Dazu zählen beispielsweise Zahlungen wie Weihnachtsgeld, erwartete Steuerrückzahlungen oder Urlaubsgeld. Gehen Sie bei der Berechnung immer nur von dem Geld aus, das Sie sicher monatlich zur Verfügung haben.

Im Anschluss ziehen Sie alle Fixkosten und variablen Kosten von der errechneten Summe ab. Zu diesen zählen:

  • Mietkosten / Raten für Immobilien
  • Heizkosten, Stromkosten, Wasserkosten
  • Versicherungen
  • Verträge (Internet, Fernsehen, Telefon, Mobilfunk, Abos usw.)
  • Mitgliedsbeiträge
  • Lebensmittel
  • Schulmaterialien für Kinder, Klassenfahrten, Schulausflüge
  • Kleidung, Hygieneartikel, Medikamente usw.
  • Kosten fürs Auto (Steuer, Versicherung, Reparaturen, Benzin, TÜV)
  • Hobbys und sonstige Freizeitaktivitäten
  • unerwartete Kosten (neue Waschmaschine, Reparaturen usw.)

Nur wenn nach Abzug aller Fixkosten und variablen Kosten noch Geld übrigbleibt, haben Sie die finanziellen Möglichkeiten, die Rückzahlung eines Kredits verlässlich zu bestreiten.

Denken Sie auch daran, beispielsweise für Hobbys und die Freizeitgestaltung ein großzügiges Budget einzuplanen. Sonst kann eine Kreditrückzahlung Ihr Leben schnell stark einschränken und Sie müssen auf viele Annehmlichkeiten verzichten.

Einen Kredit in welcher Höhe bekomme ich?

Wenn Sie wissen, welche monatliche Rückzahlung für Sie möglich sind, bleibt noch die Frage, wie viel Geld sie sich dafür leihen können. Diese Frage lässt sich aber leider pauschal nicht beantworten. Die mögliche Kreditsumme hängt von unterschiedlichen Faktoren ab:

  • der Bank bzw. dem Kreditvermittler
  • der Länge der Laufzeit
  • dem Zinssatz
  • der monatlichen Rate

Je länger die Laufzeit und je niedriger der Zinssatz ist, desto größer ist der mögliche Kredit. Einen guten Eindruck über Ihre Möglichkeiten erhalten Sie beispielsweise mit diesem Kreditrechner.

Wenn Sie Ihre persönlichen Möglichkeiten jedoch voll ausschöpfen möchten, lassen Sie sich am besten von uns persönlich beraten.

Baukindergeld: den Traum vom Eigenheim verwirklichen

Junge Familien und Alleinerziehende haben häufig nicht mehr genug Geld, um sich ein Haus oder eine Wohnung kaufen zu können. Um das zu ändern, gibt es seit 2018 das sogenannte Baukindergeld, das sowohl Paaren als auch Alleinerziehenden den Sprung ins Eigenheim ermöglichen soll.

Doch was genau ist Baukindergeld? Wer zahlt es in welcher Höhe? Und haben wirklich alle Familien einen Anspruch aufs Baukindergeld? Informieren Sie sich jetzt!

Was ist Baukindergeld und wer vergibt es?

Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss für den Erwerb eines Eigenheims, der nicht zurückgezahlt werden muss. Zuständig für das Baukindergeld ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Die KfW ist eine der führenden Förderbanken weltweit und hat als Anstalt des öffentlichen Rechts die Aufgabe, Kredite und Zuschüsse zu vergeben. Das Baukindergeld wird übrigens auch KfW-Programm 424 genannt.

Wie hoch ist das Baukindergeld?

Das Baukindergeld beträgt pro Kind insgesamt 12.000 Euro, die über einen Zeitraum von insgesamt zehn Jahren ausgezahlt werden (1.200 Euro jährlich). Familien und Alleinerziehende mit zwei Kindern erhalten also insgesamt 24.000 Euro Baukindergeld, Familien und Alleinerziehende mit drei Kindern 36.000 Euro usw.

In Bayern und einigen anderen Bundesländern gibt es das sogenannte Baukindergeld Plus. Das bedeutet, dass das Baukindergeld noch um 300 Euro pro Jahr und Kind aufgestockt werden kann.

Unter welchen Voraussetzungen wird Baukindergeld gezahlt?

  • In Ihrem Haushalt muss mindestens ein minderjähriges Kind leben, für das Sie Kindergeld bekommen. Die Förderung entfällt nicht, wenn das Kind volljährig wird: Es zählen nur das Alter des Kindes beziehungsweise der Kinder bei der Beantragung und dass diese im Haushalt leben.
  • Wenn Sie nur ein Kind haben, darf Ihr Haushaltseinkommen 90.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Jedes weitere Kind erhöht die Einkommensgrenze um 15.000 Euro.
  • Für die Bewilligung des Baukindergelds zählt das zu versteuernde Einkommen aus dem vorletzten und vorvorletzten Jahr. Beantragen Sie also beispielsweise 2020 Baukindergeld, so ist Ihr Einkommen aus den Jahren 2017 und 2018 maßgebend.
  • Das Baukindergeld wird sowohl für leibliche als auch für adoptierte Kinder gewährt. Ebenso ist es egal, ob Sie alleinerziehend oder verheiratet sind oder ohne Trauschein zusammenleben.
  • Das Haus oder die Wohnung, die Sie kaufen, kann neu oder alt sein, muss jedoch in Deutschland liegen. Außerdem müssen Sie die Immobilie selbst bewohnen.
  • Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss Ihnen die Immobilie zu mindestens 50 % gehören und Sie dürfen keine weitere Immobilie besitzen.
  • Baukindergeld wird nicht für Modernisierungen oder beispielsweise einen Anbau gezahlt, sondern nur für den Erwerb eines Eigenheims.

Wie und wann kann man Baukindergeld beantragen?

Der Antrag auf Baukindergeld lässt sich unkompliziert stellen: Zunächst müssen Sie sich auf dem KfW-Zuschussportal registrieren und dort den Antrag ausfüllen und absenden. Nach dem Nachweis Ihrer Identität über Videoident oder Postident müssen Sie die erforderlichen Unterlagen (Meldebescheinigung, Bestätigung über den Erwerb der Immobilie und Einkommensnachweise) innerhalb von drei Monaten hochladen.

Baukindergeld kann seit September 2018 bis Ende 2023 beantragt werden. Voraussetzung für die Beantragung ist allerdings, dass die Unterzeichnung des Kaufvertrags für die Immobilie zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erfolgt und Sie die Immobilie zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits bewohnen.

Besonders wichtig: Sie müssen den Antrag auf das Baukindergeld spätestens sechs Monate nach Einzug stellen, sonst entfällt ihr Anspruch auf den Zuschuss.

Was muss ich über das Baukindergeld sonst noch wissen?

  • Das Baukindergeld gibt es nur, solange die geplanten Gelder reichen. Insgesamt sind 9,9 Milliarden Euro im Topf für das Baukindergeld. Bis September 2019 waren hiervon bereits 2,8 Milliarden Euro aufgebraucht. Wer also etwas abhaben möchte, sollte mit der Antragsstellung besser nicht mehr lange warten.
  • Kommt es während der Zahlung des Baukindergelds zu einer Trennung oder Scheidung, wird das Baukindergeld trotzdem weitergezahlt, insofern das betreffende Kind mit einem Elternteil weiter in der Immobilie wohnt.
  • Erfüllen Sie die Voraussetzungen für das Baukindergeld zwischenzeitlich nicht mehr, entfällt die Förderung. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie die Immobilie zwischenzeitlich verkaufen oder vermieten, sie also selbst nicht mehr bewohnen.
  • Besonders lohnt sich das Baukindergeld für Familien oder Alleinerziehende, die ein Eigenheim in einer Gegend mit recht günstigen Immobilienpreisen erwerben, weil das Baukindergeld hier einen recht großen Teil des Kaufpreises abdeckt. In Ballungsgebieten mit hohen Immobilienpreisen fällt das Baukindergeld oft kaum ins Gewicht.
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Aktuelles für Ihre Finanzierungsplanung

Informieren Sie sich in unseren Beiträgen über Ihre Finanzierungsmöglichkeiten.

Immobiliendarlehen und Darlehensformen

Bei Immobiliendarlehen unterscheidet man grob zwischen drei Grundformen, die bei den verschiedensten Anbietern unter den verschiedensten Namen auftauchen. Grund für die teils abenteuerliche Namensgebung sind schlicht Marketingstrategien, die den Verbraucher von dem jeweiligen Immobiliendarlehen überzeugen sollen. Meist verbirgt sich hinter den exotisch klingenden Namen eine der folgenden Darlehensformen:

Annuitätendarlehen

Das Annuitätendarlehen macht 99 % aller kleinen Privatkredite aus. Die Kreditrate beim Annuitätendarlehen setzt sich aus dem Zinsanteil und dem Tilgungsanteil zusammen. Je nach gewähltem Tilgungsanteil und dem Sollzinnsatz variiert dann natürlich die Kreditrate. Beträgt der Kreditbetrag beispielsweise 200.000 € zu einem Sollzinnsatz von 5 % und einem Tilgungsanteil von 1 %, so beträgt die Monatsrate 1000 €. Sprechen Sie uns bei Fragen zur Berechnung gern an.

Tilgungsdarlehen

Beim Tilgungsdarlehen wird über eine vereinbarte Laufzeit eine feste Tilgungsleistung vereinbart. Hier zahlen Sie also immer einen festen Tilgungsbetrag, die monatliche Rate reduziert sich jedoch um den ersparten Zins.

Endfälliges Darlehen

Das endfällige Darlehen ist eine besondere Darlehensform. Es wird im klassischen Sinne meist mit einem Bausparvertrag verbunden, um die Baufinanzierung vollkommen zinssicher zu gestalten: Weil die Finanzierung vom ersten bis zum letzten Tag durchgeplant wird, besteht kein Risiko, dass die Ratenhöhe steigt. Beim endfälligen Darlehen erfolgt außerdem keine Tilgung. Es werden lediglich Zinsen auf den Kreditbetrag fällig. Nach Ablauf der Zinsvereinbarung muss das Darlehen zurückbezahlt werden und wird meist mit einem Bausparvertrag abgelöst.

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Die zuverlässige Gewerbefinanzierung für Unternehmen und Existenzgründer

Gewerbedarlehen können sowohl dem Aufbau als auch der Erhaltung eines Gewerbes dienen, stellen also ein gängiges Mittel der Unternehmensfinanzierung dar. Ein Gewerbedarlehen bietet sich hierbei nicht nur für etablierte Unternehmen an, die eine Finanzspritze gebrauchen können, sondern auch für Existenzgründer, denen das nötige Eigenkapital fehlt.

Das über ein Gewerbedarlehen bereitgestellt Kapital kann vielfältig genutzt werden, beispielsweise für Rationalisierungsmaßnahmen oder die Modernisierung beziehungsweise Digitalisierung eines Unternehmens. Infrage kommt aber auch die Nutzung des Gewerbedarlehens für die Finanzierung von benötigten Maschinen, Computern, Immobilien oder Fahrzeugen. Innerhalb der Gewerbekredite gibt es demzufolge noch weitere Unterteilungen in laufende Ratenkredite, Immobilienkredite, Kontokorrentkredite und spezielle Existenzgründungsdarlehen.

Gewerbekredite haben gegenüber Privatkrediten vor allem den Vorteil der meist besseren Konditionen aufgrund längerer Fristen oder Festzinshypotheken. Wir bieten Ihnen eine kompetente Beratung und Gewerbefinanzierung aus einer Hand. Weil wir mit kfW zusammenarbeiten, erhalten Sie die Möglichkeit, für Ihre Gewerbefinanzierung öffentliche Fördermittel zu nutzen. Wir prüfen für Sie die Verfügbarkeit von Fördermöglichkeiten über Landesbanken und sonstigen Bundesfördermitteln.

Zusätzlich bieten wir Ihnen auch die Überprüfung beziehungsweise die Suche nach einem für Sie passenden Leasingvertrag an. Weil wir zahlreiche Vergleichsmöglichkeiten haben, finden wir für Sie das beste und günstigste Angebot, sodass Sie die gesparte Summe anderweitig in Ihrem Unternehmen investieren können. Bei Fragen oder konkreten Wünschen zu einem Gewerbekredit oder Leasingvertrag können Sie uns gern jederzeit ansprechen und sich individuell beraten lassen.

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