Baukindergeld: den Traum vom Eigenheim verwirklichen

Junge Familien und Alleinerziehende haben häufig nicht mehr genug Geld, um sich ein Haus oder eine Wohnung kaufen zu können. Um das zu ändern, gibt es seit 2018 das sogenannte Baukindergeld, das sowohl Paaren als auch Alleinerziehenden den Sprung ins Eigenheim ermöglichen soll.

Doch was genau ist Baukindergeld? Wer zahlt es in welcher Höhe? Und haben wirklich alle Familien einen Anspruch aufs Baukindergeld? Informieren Sie sich jetzt!

Was ist Baukindergeld und wer vergibt es?

Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss für den Erwerb eines Eigenheims, der nicht zurückgezahlt werden muss. Zuständig für das Baukindergeld ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Die KfW ist eine der führenden Förderbanken weltweit und hat als Anstalt des öffentlichen Rechts die Aufgabe, Kredite und Zuschüsse zu vergeben. Das Baukindergeld wird übrigens auch KfW-Programm 424 genannt.

Wie hoch ist das Baukindergeld?

Das Baukindergeld beträgt pro Kind insgesamt 12.000 Euro, die über einen Zeitraum von insgesamt zehn Jahren ausgezahlt werden (1.200 Euro jährlich). Familien und Alleinerziehende mit zwei Kindern erhalten also insgesamt 24.000 Euro Baukindergeld, Familien und Alleinerziehende mit drei Kindern 36.000 Euro usw.

In Bayern und einigen anderen Bundesländern gibt es das sogenannte Baukindergeld Plus. Das bedeutet, dass das Baukindergeld noch um 300 Euro pro Jahr und Kind aufgestockt werden kann.

Unter welchen Voraussetzungen wird Baukindergeld gezahlt?

  • In Ihrem Haushalt muss mindestens ein minderjähriges Kind leben, für das Sie Kindergeld bekommen. Die Förderung entfällt nicht, wenn das Kind volljährig wird: Es zählen nur das Alter des Kindes beziehungsweise der Kinder bei der Beantragung und dass diese im Haushalt leben.
  • Wenn Sie nur ein Kind haben, darf Ihr Haushaltseinkommen 90.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Jedes weitere Kind erhöht die Einkommensgrenze um 15.000 Euro.
  • Für die Bewilligung des Baukindergelds zählt das zu versteuernde Einkommen aus dem vorletzten und vorvorletzten Jahr. Beantragen Sie also beispielsweise 2020 Baukindergeld, so ist Ihr Einkommen aus den Jahren 2017 und 2018 maßgebend.
  • Das Baukindergeld wird sowohl für leibliche als auch für adoptierte Kinder gewährt. Ebenso ist es egal, ob Sie alleinerziehend oder verheiratet sind oder ohne Trauschein zusammenleben.
  • Das Haus oder die Wohnung, die Sie kaufen, kann neu oder alt sein, muss jedoch in Deutschland liegen. Außerdem müssen Sie die Immobilie selbst bewohnen.
  • Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss Ihnen die Immobilie zu mindestens 50 % gehören und Sie dürfen keine weitere Immobilie besitzen.
  • Baukindergeld wird nicht für Modernisierungen oder beispielsweise einen Anbau gezahlt, sondern nur für den Erwerb eines Eigenheims.

Wie und wann kann man Baukindergeld beantragen?

Der Antrag auf Baukindergeld lässt sich unkompliziert stellen: Zunächst müssen Sie sich auf dem KfW-Zuschussportal registrieren und dort den Antrag ausfüllen und absenden. Nach dem Nachweis Ihrer Identität über Videoident oder Postident müssen Sie die erforderlichen Unterlagen (Meldebescheinigung, Bestätigung über den Erwerb der Immobilie und Einkommensnachweise) innerhalb von drei Monaten hochladen.

Baukindergeld kann seit September 2018 bis Ende 2023 beantragt werden. Voraussetzung für die Beantragung ist allerdings, dass die Unterzeichnung des Kaufvertrags für die Immobilie zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erfolgt und Sie die Immobilie zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits bewohnen.

Besonders wichtig: Sie müssen den Antrag auf das Baukindergeld spätestens sechs Monate nach Einzug stellen, sonst entfällt ihr Anspruch auf den Zuschuss.

Was muss ich über das Baukindergeld sonst noch wissen?

  • Das Baukindergeld gibt es nur, solange die geplanten Gelder reichen. Insgesamt sind 9,9 Milliarden Euro im Topf für das Baukindergeld. Bis September 2019 waren hiervon bereits 2,8 Milliarden Euro aufgebraucht. Wer also etwas abhaben möchte, sollte mit der Antragsstellung besser nicht mehr lange warten.
  • Kommt es während der Zahlung des Baukindergelds zu einer Trennung oder Scheidung, wird das Baukindergeld trotzdem weitergezahlt, insofern das betreffende Kind mit einem Elternteil weiter in der Immobilie wohnt.
  • Erfüllen Sie die Voraussetzungen für das Baukindergeld zwischenzeitlich nicht mehr, entfällt die Förderung. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie die Immobilie zwischenzeitlich verkaufen oder vermieten, sie also selbst nicht mehr bewohnen.
  • Besonders lohnt sich das Baukindergeld für Familien oder Alleinerziehende, die ein Eigenheim in einer Gegend mit recht günstigen Immobilienpreisen erwerben, weil das Baukindergeld hier einen recht großen Teil des Kaufpreises abdeckt. In Ballungsgebieten mit hohen Immobilienpreisen fällt das Baukindergeld oft kaum ins Gewicht.
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